Verein Phönix
Februar 2013, August 2013, Juni 2017
Allgemeines
Art. 1 Name, Rechtsform und Sitz
Unter dem Namen Verein Phönix besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz im Kanton Aargau, Schweiz.
Art. 2 Sinn und Zweck
Der Verein Phönix stellt Jugendlichen und Erwachsenen begleitete Ausbildungs- und Arbeitsintegrationsplätze bereit.
- Er orientiert sich an einem ganzheitlichen Menschenbild.
- Der Verein ist konfessionell sowie politisch neutral und gemeinnützig.
- Der Verein Phönix mietet oder kauft zur Aufgabenerfüllung geeignete Räume oder Liegenschaften.
Organisation
Art. 3 Organe
Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung, der Vorstand, die Institutionsleitung und die Revisionsstelle.
Art. 4 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist die oberste Instanz des Vereins. Sie erledigt folgende Geschäfte:
- Wahl des Vorstandes und der Revisionsstelle;
- Genehmigung des Jahresberichts und der Jahresrechnung;
- Revision der Statuten;
- Auflösung des Vereins;
- Varia.
- Die Mitgliederversammlung wird mindestens einmal jährlich einberufen und dazu wird drei Wochen vor der Abhaltung schriftlich eingeladen.
- Anträge an die Mitgliederversammlung sind mindestens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung schriftlich dem Vorstand einzureichen.
- Mindestens drei Wochen vor der Mitgliederversammlung liegen die Traktandenliste der Versammlung sowie der Jahresbericht und die Jahresrechnung beim Verein zur Einsicht für die Mitglieder auf.
- Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden durch Abstimmung mit einfachem Mehr der anwesenden Mitglieder gefasst.
- Eine ausserordentliche Mitgliederversammlung kann stattfinden, wenn ein Drittel der Mitglieder dies verlangt.
Art. 5 Vorstand
- Der Vorstand besteht aus mindestens einem Mitglied des Vereins. Er wird auf ein Jahr Amtsdauer gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Zwischen zwei Mitgliederversammlungen konstituiert er sich selbst. Die Neuaufnahme in den Vorstand bedarf der Wahlbestätigung durch die nächste Mitgliederversammlung.
- Der Vorstand amtet vereinsintern als Kollegium. Gegen aussen kann er sich zur Umsetzung seiner Beschlüsse durch jeweils zwei seiner Mitglieder, welche dabei gemeinsam handeln müssen, vertreten lassen. Er bestimmt die zur Vertretung berechtigten Mitglieder.
Zu den Aufgaben des Vorstands gehören:
- Einladung und Vorbereitung der Mitgliederversammlung;
- Vollzug der Beschlüsse der Mitgliederversammlung;
- Überwachung der ordnungsgemässen Führung der Geschäftsbücher
- Unterstützung und Überwachung des Geschäftsführers
Der Vorstand fasst seine Beschlüsse durch einfaches Mehr und ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend sind. Über die Geschäfte des Vorstandes wird Protokoll geführt.
Art. 6 Revisionsstelle
Zur Prüfung der Rechnungsführung wählt die Mitgliederversammlung auf Antrag des Vorstandes alljährlich einen Revisor.
Mitgliedschaft
Art. 7 Aufnahme von Mitgliedern
Mitglieder des Vereins können alle natürlichen und juristischen Personen sein, welche Statuten und Beschlüsse der Vereinsorgane anerkennen. Neue Mitglieder werden durch die Mitgliederversammlung aufgenommen.
Art. 8 Mitgliederbeiträge
Der jährliche Mitgliederbeitrag beträgt für natürliche Personen Fr. 50.00, für juristische Personen Fr. 200.00.
Art. 9 Beendigung der Mitgliedschaft
- Die Mitgliedschaft endet durch schriftliche Kündigung auf Ende des Geschäftsjahres oder durch Tod.
- Mitglieder, die den Vereinspflichten nicht nachkommen, können ohne Begründung vom Vorstand aus dem Verein ausgeschlossen werden.
- Ausgeschlossene oder ausgetretene Vereinsmitglieder haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.
Finanzen
Art. 10 Vereinsvermögen
Der Verein finanziert sich durch die Beiträge der Mitglieder und GönnerInnen, Spenden, die IV-Fallpauschalen und durch die Einnahmen aus den Lehrbetrieben.
Art. 11 Finanzen
Alle finanziellen Zuwendungen an den Verein, namentlich die IV Gelder für die Ausbildungsplätze des Vereins Phönix, werden zweckgebunden verwendet.
Art. 12 Haftung
Für Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen.
Verschiedenes
Art. 13 Delegation in andere Institutionen
Der Vorstand kann zur Wahrung der Vereinsinteressen Mitglieder in Institutionen delegieren, welche gleiche oder ähnliche Zwecke wie Phönix verfolgen und dabei mit dem Verein zusammenarbeiten oder diesen sonst unterstützen.
Art. 14 Stellung und Aufgaben der Delegierten
Stellung und Aufgaben der Delegierten in den genannten Institutionen werden durch diese selbst bestimmt. Im Übrigen wahren und fördern die Delegierten die Vereinsinteressen dort selbständig.
Art. 15 Statutenänderungen
Der Vorstand oder ein einzelnes Mitglied kann zuhanden der Mitgliederversammlung einen Antrag auf Statutenänderung stellen. Solche Anträge müssen mit 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
Art. 16 Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann durch die Mitgliederversammlung mit qualifiziertem Mehr von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Sie setzt voraus, dass der Vorstand einen Monat im Voraus davon Kenntnis erhalten hat.
Im Falle einer Auflösung werden Gewinn und Kapital einer anderen steuerbefreiten juristischen Person mit Sitz in der Schweiz und mit gleicher oder ähnlicher Zielsetzung zugewendet.
Art. 17 Gerichtsstand
Der Gerichtsstand des Vereins ist Lenzburg.
Art. 18 Inkrafttreten
Die vorliegenden Statuten treten nach der Genehmigung durch die Mitgliederversammlung am 16. Juni 2017 in Kraft.
Der Vorstand des Vereins Phönix im Juni 2017
Elrieke Koopmans Fontein
Vorsitzende
Urs Schwander
Susanne Schmidt Barfod
Franziskus Ott